Haftausschluss

Wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen und Leistungen hat der Käufer keine anderen Rechte und Ansprüche, als die in Ziffer 6 ausdrücklich genannten. Vorbehalten bleiben anderslautende, im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbarte Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen. Die Haftung des ZURRfix AG auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, rechtswidrige Absicht oder auf einer wesentlichen Vertragsverletzung. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.  
Zur Eingrenzung einer Produzentenhaftung ist der Käufer verpflichtet, der ZURRfix AG umgehend alle ihm zugehenden Informationen zu geben, die auf das Vorliegen von Produktmängeln schließen lassen (insbesondere Kundenreklamationen) und die ZURRfix AG bei Rückrufaktionen unverzüglich und umfassend zu unterstützen.  
Hat die ZURRfix AG die Leistung von Schadensersatz abgelehnt, verfällt ein eventueller Schadensersatzanspruch des Käufers, wenn er diesen nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht hat.

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie Ansprüche des Käufers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Eine Haftung seitens der ZURRfix AG für jegliche Folgekosten ist ausgeschlossen.


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